"Tausende Fälle von häuslicher Gewalt erfunden" – News vom 4. Juli 2018

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"Tausende Fälle von häuslicher Gewalt erfunden" – News vom 4. Juli 2018

1. Die britische BBC berichtet:

Tausende von Eltern behaupten fälschlicherweise häuslichen Missbrauch, um auf Prozesskostenhilfe zuzugreifen und entfremdete Partner daran zu hindern, ihre Kinder zu sehen.

"Familien benötigen Väter" berichtet, dass Eltern von einigen Anwälten ermutigt werden, Nicht-Belästigungsverfügungen einzureichen:- einstweilige Verfügungen, die in dringenden Missbrauchsfällen verwendet werden.

(...) Die Wohltätigkeitsorganisation vermutet, dass die Anwaltskanzleien die Eltern dazu überreden, solche Aufträge anzustreben, weil sie es ihnen ermöglichen, sich für Prozesskostenhilfe zu qualifizieren, von der sowohl die Anwaltschaft als auch der Beschwerdeführer profitieren könnten.

Ein Sprecher der Stiftung sagte: "Viele Leute kommen zu uns, um über falsche Behauptungen zu reden, ob es nun grob übertriebene oder sogar komplett erfundene Ereignisse sind. Und doch kann die Wirkung dieser Verfügung ein Elternteil auf einen Weg bringen, von dem es sehr schwierig sein kann, zurückzukehren."

(...) "Die Nicht-Belästigungsaufträge sind seit der Änderung der Prozesskostenhilfe in einigen Bezirken um mehrere hundert Prozent gestiegen", fügte er hinzu.

Nicht-Belästigungsverfügungen funktionieren wie Unterlassungsklagen und sollen Opfer von häuslichem Missbrauch vor weiteren Schäden in Notsituationen schützen.

Die Wohltätigkeitsorganisation betont, dass sie in echten Fällen von Missbrauch nützlich sind, ist aber besorgt, dass die Art und Weise, wie sie verwaltet werden, sie für Ausbeutung offen lässt. Zum Beispiel

- werden sie oft in Abwesenheit der Person gewährt, die der häuslichen Gewalt beschuldigt wird und ohne dass der Vorwurf der häuslichen Gewalt nachgewiesen wird.

- Die Erlassung einer Verfügung ermöglicht es dem Beschwerdeführer dann auch, auf Tausende Pfund an Prozesskostenhilfe zurückzugreifen, die auch in späteren familienrechtlichen Fällen verwendet werden können.

- Der Beklagte hätte jedoch nicht automatisch Anspruch auf Prozesskostenhilfe und muss sich oft selbst vertreten.

- Die erforderliche Beweislast ist relativ gering und kann sich auf Behauptungen über verbalen Missbrauch, unerwünschte Textnachrichten oder E-Mails beziehen.




2. Ein Beitrag des Deutschlandfunk hinterfragt das Geschlechterklischee vom Täter Mann und Opfer Frau.



3. Einer aktuellen Umfrage in den USA zufolge sind in den letzten beiden Jahren volle 23 Prozent der weißen männlichen "Milennials", also der jüngsten Wählergruppe, von Hillary Clintons Demokraten zur republikanischen Partei gewandert.

Christian Schmidt lädt ein zur Diskussion darüber, woran das liegen könne.



4. Immerhin geht es schwarzen Männern in den USA zunehmend besser.



5. Der Medienkritiker Stefan Niggemeier trifft sich zu einem Streitgespräch mit dem Journalisten Harald Martenstein, über den Niggemeier sagt, er schreibe "stellvertretend für die sich für schweigend haltende Mehrheit weißer, heterosexueller, älterer Männer, die die Welt nicht mehr verstehen." Der Artikel steht nicht vollständig gratis online, aber es fällt auf, dass Niggemeier auf die Frage, welche Privilegien Martenstein angeblich genieße, außer "aber natürlich!" kein einziges Beispiel nennen kann.

Vor drei Jahren hatte die Bloggerin "Anne Nühm" eine vergleichende Liste vorgeelgt, welche Rechte in unserer Gesellschaft Frauen und welche Rechte Männer benachteiligen.
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