Oh – ! Das ServiceBüro darf Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Betroffenen nicht widersprechen. Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien, an Presse und Rundfunk im Hinblick auf Alters- oder Ehejubiläen und (aha) an Adressbuchverlage. Warum? Darum: Bundesmeldegesetz. (Foto: Zweigstelle Neviges)
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