Judul :
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Ab Januar müssen alle Händler und Gastwirte einen Kassenbon oder eine Quittung für jede Kleinigkeit (auch für ein einzelnes Puddingbrötchen) ausgeben. Wer sich schlau machen will guckt hier: Paragraf 146a Absatz 2 Satz 1 der AO. Wer sich beim Finanzamt von der Beleg-Ausgabepflicht befreien lassen will, kann das versuchen, aber: Die Ämter, kennt jeder Rentner, greifen beim kleinsten Verdacht auf Beschiss mit aller Härte durch. Ob Sondermüllpapiercontainer für die Thermopapierzettel in Neviges aufgestellt werden, ist noch nicht bekannt.
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