Judul :
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Der Wahlkampf zur Bürgermeisterwahl im September kommt nicht so richtig in die Pötte, weil Versammlungen in nicht haushaltsüblichen Wählerinnen- und Wählermengen in Neviges zur Zeit verboten sind. Gruppierung oben ist möglich, darunter auch und noch tiefer auch, Gruppierung unten ist streng untersagt, und zwar aus zwei Gründen: Fehlender Abstand, Vermummung der oberen Gesichtshälften. Macht zusammen: 600 Euro, zuzüglich Kosten für ein Personen-Feststellungsverfahren auf dem Polizeirevier, wenn man den Perso nicht dabei hat. Ob die Wahl stattfinden kann, entscheidet Herr Lukrafka und sein Wahlkampfleiter Böll (stimmt das wirklich? Hilfe!) demnächst im Rathaus.
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