"Ein unterirdisches Angebot!"

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4. Tarifrunde Buchhandel/Verlage in Bayern

München, den 1.2.2018. Der Arbeitgeberverband für den Buchandel und die Verlage in Bayern bleibt bei seiner Blockadehaltung in Sachen Tarifvertrag: Eine Gehaltserhöhung gibt es nur gegen Einbußen im Manteltarifvertrag. Konkret sah das "Angebot" der Unternehmervertreter so aus: 

2,0 % Lohnerhöhung ab  1.4.2018 nur gegen Wegfall der Spätöffnungszuschläge.
Nach Arbeitgebervorstellung soll der Tarifvertrag dann rückwirkend vom 1.4.2017 bis zum 31.3.2019 wieder in Kraft treten. Weitere Forderung der Kapitalseite: Ausweitung der AT-Beschäftigten.

Das bedeutet: 12 Null-Monate für den Zeitraum 1.4.2017 bis 31.3.2018 oder umgerechnet auf die Laufzeit von 24 Monaten eine Lohnerhöhung von 1%. Und das bei einer derzeitigen Inflationsrate von 1,8 %.

Dieses "Angebot" wurde von den Mitgliedern der ver.di-Tarifkommission einstimmig abgelehnt.
"Ein Armutszeugnis" nannte Stefan Kraft das Arbeitgeberangebot, als "unterirdisch" bezeichnete es Christa Hasenmeile. Beide führen die Verhandlungen der Tarifkommission für den Buchhandel und die Verlage in Bayern.

Man ging ohne weitere Terminvereinbarung auseinander, wobei die ver.di-Tarifkommission bei einem Angebot, das diesen Namen auch verdient, jederzeit gesprächsbreit ist. Entgelt- und Manteltarifvertrag bleiben dadurch weiterhin offen und für Gewerkschaftsmitglieder in der Nachwirkung. Selbstverständlich gibt es dadurch auch weiterhin keine Friedenspflicht, d.h. Arbeitskampfmaßnahmen und Streiks sind zur Durchsetzung des Tarifvertrages legitim und notwendig. Weitere Informationen folgen in Kürze.

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